Rechtsprechung
VG Gera, 19.04.2021 - 2 K 241/21 Ge |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 29 Abs 1
Libyen: Dublin: kein Abschiebungsverbot wegen Verlust der Unterkunft nach Untertauchen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG Gera, 19.04.2021 - 2 K 241/21
Die Voraussetzungen, unter denen das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10 -, juris;… EGMR, Urt. v. 21. Januar 2011 - 30696/09) der Fall wäre, liegen nicht vor.Nach dem Prinzip der normativen Vergewisserung bzw. dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der EU den Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der EMRK und der Grundrechtecharta im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EUV entspricht (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 -, BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996-2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 - jeweils zitiert nach juris).
Anhaltspunkte für systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber bietet, welche zu einer Gefahr für den Kläger führen, bei Rückführung in den zuständigen Mitgliedstaat einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Grundrechtecharta ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 a.a.O.).
- BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus VG Gera, 19.04.2021 - 2 K 241/21
Von systemischen Mängeln ist daher nur dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für- Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. März 2014 - 10 B 6.14 -juris). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Gera, 19.04.2021 - 2 K 241/21
Nach dem Prinzip der normativen Vergewisserung bzw. dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der EU den Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der EMRK und der Grundrechtecharta im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EUV entspricht (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 -, BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996-2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 - jeweils zitiert nach juris).
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG Gera, 19.04.2021 - 2 K 241/21
Die Voraussetzungen, unter denen das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (…EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10 -, juris; EGMR, Urt. v. 21. Januar 2011 - 30696/09) der Fall wäre, liegen nicht vor. - VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427
Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …
Auszug aus VG Gera, 19.04.2021 - 2 K 241/21
Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis in Bezug auf Italien nach.§ 60 Abs. 5, Abs. 7 AufenthG oder ein inlandsbezogenes Vollzugshindernis, das im Hinblick auf die erfolgte Abschiebungsanordnung bereits im Asylverfahren zu prüfen ist, liegen ebenfalls nicht vor (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 12. März 2014-10 CE 14.427 -, juris). - VG Hannover, 12.02.2021 - 4 A 2210/18
Alleinstehende Männer, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Auszug aus VG Gera, 19.04.2021 - 2 K 241/21
Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, auf die sich der Kläger beruft (VG Hannover, Urteil vom 12. Februar 2021 - 4 A 2210/18 - n.V.). - VG Frankfurt/Main, 17.01.2019 - 3 L 50/19
Asylrecht - Eilverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe …
Auszug aus VG Gera, 19.04.2021 - 2 K 241/21
Insbesondere wird dieses nicht dadurch obsolet, dass in Einzelfällen unter Umständen davon abweichend agiert worden sein könnte (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2 0 1 9 - 3 L 50/19.F.A- Rn. 8, juris, m. w. N.).